Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jost Berstermann wurde am 02.03.1961 in Osnabrück geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück, Fribourg (Schweiz) und Münster. 1990 wurde er mit der Dissertation „Das Einmischungsverbot im Völkerrecht“ an der westfälischen Wilhelms-Universität Münster bei Prof. Dr. Bleckmann promoviert. Sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen wurde bereits das Arbeitsrecht als Wahlfach gewählt.

Anfang der 90er Jahre trat Dr. Berstermann in den Mannesmann Konzern ein und nahm dort verschiedene Funktionen als Personalchef bzw. Leiter einer Rechtsabteilung wahr. Die letzten fünf Jahre bis 2001 fungierte Dr. Berstermann als Personalchef der Mannesmann VDO AG mit ca. 25.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 4 Mrd. Euro. In dieser Funktion war der promovierte Jurist auch zentraler Ansprechpartner für den Gesamtbetriebsrat, die örtlichen Betriebsräte in Deutschland sowie ausländische Betriebsräte. Darüber hinaus oblag Dr. Berstermann in seiner Funktion als Anwalt auch die Abwicklung sämtlicher arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen der VDO AG. 2001 begleitete Dr. Berstermann in verantwortlicher Position den Wechsel der VDO aus dem Mannesmann Konzern zum Siemens Konzern.

Im Anschluss wechselte Dr. Berstermann als Konzern-Personalchef zur MG Technologies AG mit 33.500 Mitarbeitern und einem Umsatz von 9 Mrd. Euro. Hier zählte insbesondere die Betreuung der obersten Führungskräfte des Konzerns zu seinen Aufgaben. Weiterhin war er auch hier Ansprechpartner des Konzernbetriebsrates, diverser Gesamtbetriebsräte und vieler lokaler Betriebsräte. In diese Zeit fielen einige Umstrukturierungen im Konzern, die alle sozial verträglich durchgeführt werden konnten.

Mit Beginn des Jahres 2005 übernahm Herr Dr. Berstermann die bisherige Kanzlei Jandeck in Osnabrück und strukturierte die Kanzlei zu einer klar ausgerichteten arbeitsrechtlichen Kanzlei um. Die Beratung von Unternehmen, Organen, Betriebsräten und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Fragen steht daher heute deutlich im Vordergrund. Darüber hinaus werden Unternehmen bezüglich aller arbeitsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Aufgaben im Bereich der Unternehmensübernahmen beraten.

Auf Grund seiner internationalen Erfahrung beherrscht Herr Dr. Berstermann Englisch fließend in Wort und Schrift und verfügt über gute französische Grundkenntnisse.

Herr Dr. Berstermann ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat als Prüfer an der IHK Dresden gewirkt sowie als Mitglied verschiedenster Gremien und Arbeitskreise der Bezirksgruppe Frankfurt von Hessen Metall. Darüber hinaus war Herr Dr. Berstermann als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Frankfurt und am Landesarbeitsgericht Hessen tätig.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jost Berstermann ist vertretungsberechtigt vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.


Ihr Kontakt zu Dr. Jost Berstermann:

E-Mail: post@berstermann.com
Mobil: 0173 6742758