EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-619/16 (Verfall von Urlaub nur bei vorherigem Hinweis des Arbeitgebers auf bestehenden Urlaub)

Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat.

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EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-569/16 u. C-570/16 (Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererblich)

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist europarechtlich zwingend und steht im Todesfall des Arbeitnehmers entgegen der deutschen nationalen Gesetzeslage dessen Erben zu. Der Abgeltungsanspruch besteht sowohl gegenüber staatlichen als auch gegenüber privaten Arbeitgebern.

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BAG, Urt. v. 08.05.2018 – 9 AZR 578/17 (Keine Rundung von bruchteiligen Urlaubstagen)

Eine Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen kommt nicht in Betracht, es sei denn, eine Vorschrift ordnet dies an.

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BAG, Urt. v. 23.01.2018 – 9 AZR 200/17 (Urlaubsabgeltung aus mehreren Kalenderjahren – Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen)

Bei der Abgeltung von Urlaub, der aus mehreren Kalenderjahren stammt, ist das Abgeltungsverlangen für jedes Urlaubsjahr gesondert zu beurteilen. Es handelt sich jeweils um eigene Streitgegenstände.

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EuGH, Urt. v. 29.11.2017 – Rs. C-214/16 (Urlaubsabgeltung – Europarechtskonforme Auslegung nationaler Regeln)

Ein Arbeitnehmer, der aus von seinem Willen unabhängigen Gründen nicht in der Lage war, seinen Jahresurlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen, hat Anspruch auf dessen Abgeltung.

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Verfall von Urlaubsansprüchen BAG, Beschl. v. 13.12.2016, 9 AZR 541/15

Das BAG legt dem EuGH die Frage vor, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitnehmern von sich aus Urlaub zu gewähren.

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LAG Köln, Urt. v. 10.11.2016 – 8 Sa 323/16 (Pflicht zur Urlaubsgewährung auch ohne Urlaubsverlangen – Schadensersatz)

Entgegen der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BAG hat der Arbeitgeber Urlaub von sich aus, d.h. auch ohne ein Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers zu gewähren.

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BAG, Urt. v. 26.10.2016 – 5 AZR 456/15 (Vergütung für in den Urlaub fallende Feiertage – Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung)

Für einen gesetzlichen Feiertag, der in einen Urlaubszeitraum fällt, besteht ein Anspruch auf Feiertagvergütung.

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BAG, Urt. v. 15.12.2015 – 9 AZR 52/15 (LAG Düsseldorf – 12 Sa 982/14) (Verfall von Urlaub bei Mutterschutz und Elternzeit)

Soweit § 17 Satz 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG bestimmen, dass der vor Beginn des Mutterschutzes oder der Elternzeit nicht genommene Urlaub auch noch im Folgejahr nach Ablauf der Beschäftigungsverbote bzw. der Elternzeit genommen werden kann, ist dieses ,,Folgejahr“ das für die Frist des § 7 Abs. 3 BUrlG maßgebliche Urlaubsjahr.

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BAG, Urt. v. 17.11.2015 – 9 AZR 179/15 (LAG Hamm – 16 Sa 1207/14) (Kein voller Urlaubsanspruch bei Begründung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte)

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zum 1.7. eines Jahres begründet wird, könne in diesem Jahr keinen vollen Urlaubsanspruch nach § 4 BUrlG erwerben.

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BAG, Urt. v. 20.10.2015 – 9 AZR 224/14 (LAG Düsseldorf – 1 Sa 1273/13) (Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses)

Sofern die Arbeitsvertragsparteien vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses vereinbaren und nur eine kurzfristige Unterbrechung eintritt, seien beide Arbeitsverhältnisse urlaubsrechtlich als Einheit anzusehen.

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BAG, Urt. v. 22.9.2015 – 9 AZR 170/14 (LAG Sachsen – 3 Sa 467/13) (Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs)

Ein entstandener Anspruch auf Urlaubsabgeltung sei vererbbar und falle nach § 1922 Abs. 1 BGB in den Nachlass.

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BAG, Urt. v. 16.12.2014 – 9 AZR 295/13 (Keine doppelten Urlaubsansprüche bei Arbeitgeberwechsel)

Wechselt ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis, so kann er von seinem neuen Arbeitgeber gem. § 6 Abs. 1 BUrlG nur insoweit die Gewährleistung von Urlaub verlangen, wie der Urlaubsanspruch nicht schon vom alten Arbeitgeber erfüllt worden ist.

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BAG, Urteil vom 05.08.2014 - 9 AZR 77/13 (Urlaub - Tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr)

Eine Tarifnorm, nach der "der nicht gewährte Urlaub auf das nächste Jahr nur übertragen werden kann, wenn die Gewährung aus außergewöhnlichen betrieblichen Gründen bis zum Ablauf des alten Urlaubsjahres nicht möglich war", ist insoweit unwirksam, als sie gegen den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch trotz der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme wegen Krankheit am Jahresende zum Erlöschen bringen soll.

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EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - Rs. C-118/13 - "Bollacke" (Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers)

Art. 7 der RL 2003/88/EG ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Eine solche Abgeltung kann nicht davon abhängen, dass der Betroffene im Vorfeld einen Antrag gestellt hat.

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LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2014 - 21 Sa 221/14 (Arbeitgeber muss Urlaubsanspruch von sich aus erfüllen)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaubsanspruch nach dem BUrlG von sich aus zu erfüllen.
Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch nicht rechtzeitig, haben Beschäftigte einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubsanspruchs.

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EuGH, Urteil vom 22.05.2014 - Rs. C-539/12 "Lock" (Berücksichtigung von Provisionen bei der Berechnung des Urlaubsentgelts)

Art. 7 Abs. 1 der RL 2003/88/EG ist dahin auszulegen, dass er nationalen Bestimmungen und Praktiken entgegensteht, nach denen sich das Urlaubsentgelt eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsentgelt sich aus einem Grundgehalt und einer umsatzabhängigen Provision zusammensetzt, nur auf der Basis seines Grundgehalts berechnet.

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BAG, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 678/12 (Urlaubsanspruch bei Sonderurlaub)

Auch im Fall der Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub oder anderen Freistellungen, wie z.B. bei Pflegezeit, entstehen Ansprüche auf bezahlte Urlaub. Eine anteilige Kürzung ist nicht vorzunehmen.

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BAG, Urteil vom 18.03.2014 - 9 AZR 669/12 (Kein Urlaub während Arbeitsunfähigkeit)

Ist dem Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung auch während des Übertragungszeitraums wegen Arbeitsunfähigkeit unmöglich, so hat er beim fortbestehenden Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Schadensersatz für nicht gewährten Urlaub.

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EuGH, Beschluss vom 13.06.2013 - Rs. C-415/12 - "Brandes" (Urlaubsanspruch nach Reduzierung der Anzahl der Wochenarbeitstage)

Wechselt ein Arbeitnehmer von einer Vollzeit- zur Teilzeitbeschäftigung, darf dies nicht zu einer Kürzung der bezahlten Urlaubstage führen, die während der Vollzeittätigkeit entstanden sind, aber nicht genommen werden konnten.

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BAG, Urteil vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 (Verzicht durch Urlaubsabgeltung durch Ausgleichsklausel im Vergleich)

Wird in einem Vergleich vereinbart, dass mit seiner Erfüllung alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt sind, erfasst diese Ausgleichsklausel grundsätzlich auch den Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs.

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BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 2 C 10/12 (Urlaubsabgeltung für Polizeibeamte)

Auch Polizeibeamte haben nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie) einen Anspruch auf Abgeltung von Urlaub, den sie krankheitsbedingt vor Eintritt in den Ruhestand nicht nehmen konnten.

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BAG, Urteil vom 15.01.2013 - 9 AZR 430/11 (Urlaub an Feiertagen - TVöD)

Auch im Geltungsbereich des TVöD gilt, dass an gesetzlichen Feiertagen, an denen eine Arbeitspflicht besteht, Urlaub unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch gewährt werden kann.

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BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 (Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen auf Urlaubsabgeltung)

Der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs wird auch im Fall der Arbeitsunfähigkeit mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und kann aufgrund einstufiger tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Dem stehen weder die Unabdingbarkeit des Anspruchs, noch europarechtliche Bedenken, wie etwa Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie, entgegen.

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BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 (Verfall des Urlaubsanspruchs erkrankter Arbeitnehmer nach Genesung)

Kann ein Arbeitnehmer nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit seinen übertragenen Urlaubsanspruch im laufenden Urlaubsjahr in natura nehme, so gilt das Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes.

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BAG, Urt. v. 21.09.2010 – 9 AZR 510/09 (Urlaubsentgelt bei übertariflichen Vergütungsbestandteilen)

Der Kläger war Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma und erhielt einen Tarifstundenlohn i.H.v. 9,14 €.

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LAG Hamm, Urt. v. 22.04.2010 – 16 Sa 1502/09 (Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs)

Ursprünglich setzte ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung eine Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs voraus.

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BAG, Urt. v. 19.5.2009 - 9 AZR 477/07 (Fälligkeit von Urlaubsgeld)

Ob zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld eine vom Urlaubsanspruch abhängige oder unabhängige Sonderzahlung ist, ergibt sich aus der Regelung im Tarifvertrag.

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ArbG Berlin, Urt. v. 22.4.2009 - 56 Ca 21280/08

Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen verfällt nach dem Grundsatzurteil des EuGH nicht mehr.

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BAG, Urt. v. 24.3.2009 - 9 AZR 983/07 (Urlaubsabgeltung bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit)

In übereinstimmung mit dem Urteil des EuGH stellt das BAG fest, dass gesetzliche Urlaubs- wie auch Abgeltungsansprüche nicht verfallen, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubsjahres oder einen Teil davon krankgeschrieben war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.

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BAG, Urt. v. 20.1.2009 - 9 AZR 650/07

1. Nach Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit steht dem Arbeitnehmer der volle Mindesturlaub aus § 3 Absatz 1 BurlG zu.

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EuGH 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06 - (Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ~ EGRL 88/2003)

Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegensteht, nach denen ein Arbeitnehmer im Krankheitsurlaub nicht berechtigt ist, während eines Zeitraums, der in die Zeit des Krankheitsurlaubs fällt, bezahlten Jahresurlaub zu nehmen.

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SAG 20.05.2008 - 9 AZR 219/07 - (Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - änderung der Senatsrechtsprechung)

1. Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs. 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt.

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BAG, Urt. v. 14.3.2006 - 9 AZR 11/05, NZA 2006,1008

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers (wie auch) auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freistellt.

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