BAG, Beschl. v. 22.03.2017 – 1 AZB 55/16 (Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren)
Gegen einen Aussetzungsbeschluss des LAG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 97 Abs. 5 S. 1 ArbGG ist eine Rechtsbeschwerde entgegen § 90 Abs. 3 ArbGG statthaft.
BAG, Beschluss v. 18.11.2008 - 9 AZN 836/08 (Anspruch auf rechtliches Gehör)
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen nicht berücksichtigt. Entscheidungserheblichkeit ist bereits gegeben, wenn das Gericht bei korrektem Verfahren möglicherweise anders entschieden hätte.
BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 10 AZR 703/07 (Drittschuldnerklage)
Der Sachverhalt: Der Kläger hat gegen seinen Schuldner einen vollstreckbaren Titel. Er macht gegen den Drittschuldner (den Arbeitgeber des Schuldners) die Zahlung eines konkreten Betrages sowie eine regelmäßige monatliche Zahlung geltend.
BAG, Urt. v. 8.10.2008 - 5 AZR 526/07 (Anforderungen an Berufungsbegründungen)
Nach § 64 Absatz 6 ArbGG i.V.m. § 520 Absatz 3 Satz 2 Nr.2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben.
BAG, Beschluss v. 22.7.2008 - 3 AZN 584/08 (F) (Keine Belehrungspflicht zu Rechtsbehelfen)
Die Gerichte müssen nicht über Rechtsbehelfe - wie insbesondere die Nichtzulassungsbeschwerde - belehren.
BAG, Beschluss v. 22.7.2008 (Kein Rechtsmittel gegen Entscheidung über Ablehnung eines Sachverständigen)
Das Landesarbeitsgericht hatte den Antrag des Klägers, den mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen wegen potentieller Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen.
SAG 08.05.2008 - 1 ABR 56/06 - (gesonderte Revisions- oder Rechtsbeschwerdebegründung auch bei ausführlich begründeter NZB)
Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde bedarf es einer eigenständigen Revisions- oder Rechtsbeschwerdebegründung innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist auch dann, wenn schon die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den Anforderungen des § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. :3 S. 1 ZPO bzw. des § 94 Abs. 2 ArbGG entspricht.
BAG, Beschl. v. 23.1.2007 - 9 AZN 792/06, juris
Der Beschwerdeführer hat die nach § 72a Abs 3 Satz 2 Nr 1 ArbGG von ihm darzulegende entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig so konkret zu formulieren, dass sie mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann; das schließt im Einzelfall eine differenzierte Formulierung nicht aus.
BAG, Beschl. v. 13.6.2006 - 9 AZN 226/06, NZA 2006,1004
Ein Rechtsgrund zur Zulassung der Revision besteht regelmäßig nur dann, wenn sich das Landesarbeitsgericht mit der vom Beschwerdeführer in der Beschwerde formulierten Rechtsfrage befasst hat, sie also beantwortet hat.