BAG, Urt. v. 28.5.2009 - 2 AZR 732/08 (Nachträgliche Klagezulassung)
Voraussetzung für die nachträgliche Klagezulassung ist die Versäumung der Klagefrist. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer überhaupt eine Kündigung zugegangen sein muss.
BAG, Urt. v. 26.3.2009 - 2 AZR 403/07 (Klagefrist bei Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter)
Hat etwa der Geschäftsführer anstelle des zuständigen Insolvenzverwalters die Kündigung erklärt, so ist fraglich wann die dreiwöchige Klagefrist für den Arbeitnehmer abläuft.
BAG, Urt. v. 19.2.2009 - 2 AZR 286/07 (Klagefrist bei Schwangerschaft)
Eine gekündigte schwangere Arbeitnehmerin muss grundsätzlich auch die dreiwöchige Kündigungsfrist aus § 4 Satz 1 KSchG einhalten.
BAG; Urt. v. 11.12.2008 - 2 AZR 472/08
Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei der Versäumung der Klagefrist ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen.
BAG 11.12.2008 - 2 AZR 472/08 - (Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Zurechnung des Anwaltsverschuldens)
Die Beklagte kündigte das seit mehreren Jahren mit der Klägerin bestehende Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25. September 2007, der Klägerin am 26. September 2007 zugegangen, zum 31. Oktober 2007. Am 28. September beauftragte die Klägerin Rechtsanwalt K. mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
BAG, Urt. v. 28.8.2008 - 2 AZR 279/07 (Rubrumsberichtigung einer Kündigungsschutzklage)
Die in einer Klage aufgeführte Partei ist bei Unklarheit durch Auslegung zu ermitteln.
BAG 28.08.2008 - 2 AZR 279/07 - (Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige Beklagtenbezeichnung und Berichtigung des Rubrums)
Selbst bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei angesprochen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll.
BAG 13.02.2008 - 2 AZR 864/06 - (Kündigung - Klagefrist)
Kündigt durch den Arbeitgeber eines schwer behinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, so kann dieser das Fehlen der nach § 85 SGB IX erforderlichen Zustimmung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen, wenn ihm eine entsprechende Entscheidung der zuständigen Behörde nicht bekannt gegeben worden ist (§ 4 Satz 4 KschG).
BAG, Urt. v. 1.3.2007 - 2 AZR 525/05, Pressemitteilung Nr. 18/07
Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung in der Klageschrift ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen berichtigt werden.
BAG v. 21.9.2006 - 2 AZR 573/05, NJW 2007, 458
Hat die Insolvenzschuldnerin eine Kündigung ausgesprochen und ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits ein Insolvenzverwalter bestellt, ist eine Kündigungsschutzklage gegen diesen in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes zu erheben.
BAG, Urt. v. 6.7.2006 - 2 AZR 215/05, NZA 2006,1405
Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist kann auch außerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG geltend gemacht werden.
BAG, Urt. v. 15.12.2005 - 2 AZR 148/05, NZA 2006, 791
Der Arbeitnehmer kann die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch nach der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neufassung von § 4 KSchG außerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen.