BAG, Urt. v. 24.05.2018 – 2 AZR 73/18 (Anforderungen an die Begründung eines Auflösungsantrags – Berufung auf (unwirksame) Kündigungsgründe

Der Arbeitgeber kann die Begründung eines Auflösungsantrags nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG auch auf einen Sachverhalt stützen, den er bereits zuvor – erfolglos – zur Begründung der Kündigung herangezogen hat.

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BAG, Urt. v. 14.12.2017 – 2 AZR 86/17 (Pflicht zur Arbeitsleistung trotz Auflösungsantrags des Arbeitnehmers – Anerkenntnis des Arbeitgebers)

Ein gekündigter Arbeitnehmer hat nicht schon deshalb ein Leistungsverweigerungsrecht, weil er im Kündigungsschutzverfahren einen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG gestellt hat. Die rechtsgestaltende Wirkung des Auflösungsantrags tritt erst mit der formellen Rechtskraft des Urteils ein, das den Auflösungsantrag für begründet erachtet.

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BAG, Urteil vom 24.10.2013 2 AZR 320/13 (Kein Auflösungsantrag bei Änderungsschutzklagen)

§ 9 Abs. 1 KSchG findet im Rahmen einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG weder unmittelbare, noch analoge Anwendung.

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BAG, Urteil vom 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 (Reichweite des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers - Auflösungsantrag)

Der Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber gilt jedenfalls dann nicht entsprechend für eine Auflösungsantrag des Arbeitgebers, wenn er erst nach der Kündigungserklärung eingetreten ist und im Zeitpunkt der Entscheidung über den Auflösungsantrag bereits wieder geendet hat.

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BAG, Urteil vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12 (Auflösungsantrag wegen psychischer Erkrankung infolge sozialwidriger Kündigung)

Die einen Auflösungsantrag gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG rechtfertigenden Umstände müssen im Zusammenhang mit der Kündigung und/oder dem Kündigungsschutzprozess entstehen.
Bei einer als Folge vorangegangenen Kündigung eingetretenen psychischen Erkrankung des Arbeitnehmers verwirklicht sich grundsätzlich ein allgemeines Lebensrisiko.

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BAG, Urt. v. 28.5.2009 - 2 AZR 282/08 (Auflösungsantrag und spätere Kündigung)

Es ist regelmäßig ausgeschlossen, über einen Kündigungsschutzantrag, der eine spätere Kündigung betrifft, eher zu entscheiden als über einen zeitlich vorhergehenden Auflösungsantrag.

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BAG 28.08.2008 - 2 AZR 63/07 - (Anforderungen an die AntragsteIlung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers)

Der Arbeitgeber kann auch nach den zum 1. Januar 2004 erfolgten änderungen der §§ 4 bis 7, § 13 Abs. 3 KSchG im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG verlangen, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auf anderen Gründen iSd. § 13 Abs. 3 KSchG beruht.

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BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - (Kündigung - Anforderungsprofil- Auflösungsantrag des Arbeitgebers)

1. Beruft sich der Arbeitgeber bei der Umgestaltung eines Arbeitsplatzes zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung unter anderem auf eine Neubestimmung des Anforderungsprofils, muss er darlegen, dass hierfür ein betrieblicher Anlass besteht.

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BAG 03.04.2008 - 2 AZR 720/06 - (Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers)

Nimmt der im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz unterlegene Arbeitgeber die von ihm eingelegte Berufung in der Berufungsverhandlung zurück, so wird damit der vom Arbeitnehmer erstmals durch Anschlussberufung verfolgte Auflösungsantrag unzulässig.

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BAG, Urt. v. 27.4.2006 - 2 AZR 360/05, BB 2006,2471

In Fällen der Vorgreiflichkeit steht die Verfahrensweise grundsätzlich im Ermessen des Prozessgerichts.

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