BAG, Urt. v. 17.3.2016 – 6 AZR 221/15 (LAG Baden-Württemberg – 7 Sa 29/14) (Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung)
Der Kläger begehrt festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD-AT in dem Zeitraum, in welchem er eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung i.H.v. 364,24 € erhielt, geruht hat.
BAG, Urteil vom 26.06.2013 - 5 AZR 432/12 (Anspruch auf Annahmeverzugslohn bei Freistellung)
Mit der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht verzichtet der Arbeitgeber auf die Erbringung und da Angebot der Arbeitsleistung.
BAG, Urt. v. 17.05.2011 – 9 AZR 189/10 (Freistellung des Arbeitnehmers während einer Kündigungsfrist)
Kündigt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer am Ende eines Jahres zum 31.03. des Folgejahres und stellt ihn "unter Anrechnung seiner Urlaubstage" und unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Arbeit frei, so muss der Arbeitnehmer hierbei deutlich erkennen können, in welchem Umfang der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch erfüllen will.
SAG 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 - (Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers)
Durch eine Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht werden die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers erfüllt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf.
BAG, Urt v. 6.9.2006 - 5 AZR 703/05, NZA 2007, 36
Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist unter Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche von der Arbeit frei und bittet er den Arbeitnehmer zugleich, ihm die Höhe des während der Freistellung erzielten Verdienstes mitzuteilen, überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die zeitliche Festlegung der Urlaubszeit und gerät während der verbleibenden Zeit gem. § 293 BGB in Annahmeverzug.