Hessisches LAG, Urt. v. 16.07.2018 – 16 SaGa 933/18 (Verhältnismäßigkeit eines Streiks für einen Tarifsozialplan)
Beim Streik erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung des Kampfziels geeignet, erforderlich und proportional ist. Eine Unverhältnismäßigkeit ergibt sich nicht aus der Höhe der Streikforderung.
BAG, Urt. v. 11.04.2018 – 4 AZR119/17 (Dynamische Bezugnahmeklausel – Änderung durch Betriebsvereinbarung)
Eine individualrechtlich vereinbarte Vergütung nach tarifvertraglichen Regelungen ist nicht der AGB-Kontrolle unterworfen und kann nicht durch eine Betriebsvereinbarung zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden.
BAG, Urt. v. 23.01.2018 – 1 AZR 65/17 (Umdeutung einer Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage)
Eine nach § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG unwirksame Betriebsvereinbarung kann nur im Ausnahmefall in eine Gesamtzusage nach § 140 BGB umgedeutet werden.
BAG, Urt. v. 24.10.2017 – 1 AZR 846/15 (Betriebsvereinbarungsoffenheit einer Gesamtzusage über Jubiläumsgeld)
Eine vorformulierte Gesamtzusage über die Zahlung eines Jubiläumsgeldes hat regelmäßig einen kollektiven Bezug und kann durch nachfolgende Betriebsvereinbarungen auch zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden oder völlig entfallen.
BAG, Urt. v. 26.09.2017 – 1 AZR 137/15 (Gestaltungsspielraum für einen Sozialplan)
Die im Arbeitsverhältnis bezogene Vergütung kann zur Bezugsgröße für die in einem Sozialplan vorgesehenen Überbrückungsleistungen gemacht werden.
BAG, Urt. v. 18.07.2017 – 1 AZR 546/15 (Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung)
Vom Arbeitgeber vor dem Versuch eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat durchgeführte Maßnahmen begründen nur dann einen Anspruch auf Nachteilsausgleich, wenn der Arbeitgeber bereits unumkehrbare Maßnahmen zur Stilllegung des Betriebs ergriffen hat.
BAG, Urt. v. 25.04.2017 – 1 AZR 714/15 (Verzichtsverbot aus § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG und Tatsachenvergleich)
Nach § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG ist ein Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Dieses Erfordernis gilt nicht für einen Tatsachenvergleich.
BAG, Urt. v. 21.02.2017 – 1 AZR 292/15 (Festlegung einer Altersgrenze für die Beendigung der Arbeitsverhältnisse in einer Betriebsvereinbarung)
Die Betriebsparteien können eine Altersgrenze für die Beendigung der Arbeitsverhältnisse vereinbaren, die auf die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellt. Sie müssen dabei allerdings Übergangsregelungen für die bei Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung bereits rentennahen Arbeitnehmer vorsehen.
BAG, Beschl. v. 24.01.2017 – 1 ABR 24/15 (Weitergeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang)
Zwar gelte eine Gesamtbetriebsvereinbarung bei einem die Betriebsidentität wahrenden Übergang auf einen bisher betriebslosen Betriebserwerber in dem übergegangenen Betrieb weiter wenn nur ein Betrieb übergehe.
BAG, Urt. v. 19.07.2016 – 3 AZR 134/15 (Betriebsrente – Kollision von Einzelzusage und Betriebsvereinbarung)
Kollidiert eine nicht günstigere Individualvertragliche Versorgungszusage mit den Regelungen einer Betriebsvereinbarung, wird die Individualzusage für die Dauer der Betriebsvereinbarung verdrängt.
Die Betriebsparteien können Arbeitnehmer mit individueller Betriebsrentenzusage von einem kollektiven Versorgungswerk ausnahmen, wenn sie eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten.
BAG, Urt. v. 26.4.2016 – 1 AZR 435/14 (LAG Nürnberg – 6 Sa 298/13) (Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen – Gleichbehandlungsgrundsatz)
Wird in einer Betriebsvereinbarung allen Mitarbeitern eine Sonderzahlung für ihre Arbeitsleistung und Betriebstreue zugesagt und lediglich bei der Höhe zwischen einer Personengruppe und allen anderen unterschieden, ist die Differenzierung nicht gerechtfertigt.
BAG, Urt. v. 18.11.2015 – 5 AZR 491/14 (LAG Hamm – 11 Sa 1566/13) (Annahmeverzug bei Kurzarbeit – Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung)
Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit müsse mindestens Beginn und Dauer der Kurzarbeit, Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer bestimmen.
BAG, Urteil vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 (Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen)
1. In Betriebsvereinbarungen können Altersgrenzen vereinbart werden, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet.
BAG, Urteil vom 22.01.2013 - 1 AZR 873/11 (Betriebsänderung - Anspruch auf Nachteilsausgleich)
Der Anspruch auf Nachteilsausgleich gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BetrVG erfasst nur solche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis von der Betriebsänderung unmittelbar nachteilig betroffen sein kann.
BAG, Beschluss vom 22.01.2013 - 1 ABR 85/11 (Anfechtung eines Sozialplans wegen wirtschaftlicher Unvertretbarkeit)
Ficht der Arbeitgeber einen Sozialplan wegen wirtschaftlicher Unvertretbarkeit an, so muss er entweder darlegen, dass die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit für das Unternehmen überschritten wird oder dass der Sozialplan zu einer Überkompensation der eingetretenen Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer führt.
BAG, Urt. v. 01.02.2011 – 1 AZR 417/09 (Ausschluss von Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung)
Der Zweck eines Sozialplans ist gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG der Ausgleich von konkret absehbaren oder eingetretenen betriebsänderungsbedingten Nachteilen.
BAG, Urt. v. 21.7.2009 - 1 AZR 566/08 (Kappungsgrenze bei Sozialplanabfindung)
Die Betriebsparteien können bei einer sich an der Beschäftigungsdauer orientierende Sozialplanabfindung eine Höchstgrenze der Abfindungshöhe festlegen und damit eine überproportionale Begünstigung langjähriger Beschäftigter entgegenwirken.
BAG, Urt. v. 28.5.2009 - 2 AZR 844/07 (Außerordentliche Kündigung und Vermutungswirkung aus § 1 Absatz 5 KSchG)
Der Arbeitgeber beschloss eine Sitzverlegung vom Bonn nach Berlin und vereinbarte dazu einen Interessenausgleich mit Namensliste der zu versetzenden Arbeitnehmer.
BAG, Urt. v. 26.5.2009 - 1 AZR 198/08 (Altersgruppenbildung)
Eine Sozialplanregelung, wonach sich die Abfindung mit zunehmender Betriebszughörigkeit erhöht, verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.
BAG, Beschluss v. 26.5.2009 - 1 ABR 12/08 (Unbestimmtes Sozialplanvolumen)
Nach Betriebsstilllegung wurde eine Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans tätig.
BAG, Urt. v. 26.3.2009 - 2 AZR 296/07 (Namensliste zeitlich dem Interessenausgleich nachfolgend)
Es ist unschädlich, wenn die Verständigung über die Namensliste erst sechs Wochen nach Unterzeichnung des Interessenausgleichs erfolgt.
BAG, Urt. v. 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 (Reichweite der Vermutung einer Namensliste nach § 1 Absatz 5 KSchG)
1. Der Betriebsrat muss zwar weiterhin vor jeder Kündigung angehört werden. Aber eine detaillierte Darlegung der Anhörung ist entbehrlich, da der Betriebsrat bereits über die erforderlichen Vorkenntnisse verfügt, um eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können.
BAG, Urt. v. 30.9.2008 - 1 AZR 684/07 (geringere Abfindungen für retennahe Arbeitnehmer im Sozialplan)
Das Problem: Der Sozialplan sah eine spezielle Berechnung der Abfindung für Mitarbeiter vor, die zum Kündigungszeitpunkt maximal 60 Monate vor dem frühestmöglichen gesetzlichen Renteneintritt stehen.
SAG 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - (Ermessensspielraum bei Sozialplan I) SAG 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - (Ermessensspielraum bei Sozialplan II)
Die Betriebsparteien dürfen in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfindungsansprüche vorsehen. Das gilt auch, wenn der Rentenbezug mit Abschlägen verbunden ist.
BAG, Urt. v. 26.8.2008 - 1 AZR 372/07 (Auslegung eines Sozialplans "betriebsbedingte Beendigung")
Setzt der Anspruch auf eine Sozialplanabfindung die betriebsbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus, so ist zu klären was unter "betriebsbedingt" zu verstehen ist.
SAG 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 - (Einigungsstellen-Spruch - Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung)
Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
SAG 22.07.2008 - 1 ABR 40/07 - (Mitbestimmungsrecht des BR bei Ethik Richtlinien)
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik Richtlinien ("codes of conduct") das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will. Kein Mitbestimmungsrecht besteht bei Vorgaben, mit denen lediglich die geschuldete Arbeitsleistung konkretisiert werden soll.
BAG Urt. v. 4.6.2008 - 4 AZR 41/07 (Geltung eines firmenbezogenen Tarifrahmensozialplans)
Wenn der AG mit einer Gewerkschaft einen Sozialtarifvertrag schließt und den persönlichen Geltungsbereich für die tarifgebundenen AN festlegt, hat der nicht tarifgebundene AN keinen Anspruch.
SAG 20.05.2008 - 1 AZR 203/07 - (Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung - Gleichbehandlung im Betrieb gemäß § 75 Abs: 1 BetrVG)
Mit dem Gebot der Gleichbehandlung der Belegschaftsangehörigen nach § 75 Abs. 1 BetrVG ist es nicht vereinbar, dass die Betriebsparteien den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile aus einer Betriebsänderung von der rechtsgeschäftlichen Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig machen.
SAG 15.04.2008 - 1 AZR 86/07 - (Erkennbarkeit der Urheberschaft von kollektiven Regelungen)
Bestimmungen in gemischten, von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam unterzeichneten Vereinbarungen sind unwirksam, wenn sich nicht aus diesen selbst ohne Weiteres und zweifelsfrei ergibt, wer Urheber der einzelnen Regelungskomplexe ist und um welche Rechtsquellen es sich folglich handelt.
SAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - (Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz)
Die Parteien einer Betriebsvereinbarung können die von ihnen getroffenen Regelungen jederzeit für die Zukunft abändern. Die neue Betriebsvereinbarung Kann auch Bestimmungen enthalten, die für die Arbeitnehmer ungünstiger sind.
BAG, Urt. v. 6.12.2006 - 4 AZR 798/05, Pressemitteilung Nr. 76/06
Tarifvertragsparteien sind frei, im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der die sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsteilschließung für die davon betroffenen Arbeitnehmer ausgleicht oder mildert.
BAG, Beschl. v. 27.6.2006 -1 ABR 18/05, NZA 2007,106
Für die Ausnahme von der Sozialplanpflicht nach § 112a Abs. 2 Satz 1 BetrVG kommt es auf das Alter des Unternehmens und nicht des Betriebs an. Dieses Verständnis von § 112a Abs. 2 S. 1 BetrVG steht nicht im Widerspruch zur Regelung des § 613a Abs. 1 S. 1 BGB.
BAG, Urt. v. 27.6.2006 -1 AZR 322/05, NZA 2006,1238
Ein Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan kann nur vererbt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers bereits entstanden war.
BAG, Urt. v. 3.5.2006 - 4 AZR 189/05, NZA 2006,1420
Kollektive Regelungen außerhalb von Sozialplänen, in denen den Arbeitnehmern für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung versprochen wird, die aber dann entfallen soll, wenn der Begünstigte Kündigungsschutzklage erhebt, sind nach Sinn und Zweck einschränkend auszulegen.