LAG Nürnberg, Urt. v. 5.8.2015 – 2 Sa 132/15 (ArbG Würzburg – 10 Ca 996/14) (Keine betriebliche Übung bei Raucherpausen)
Hat der Arbeitgeber während sog. Raucherpausen, in denen die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz unbeobachtet häufig und lange verlassen, das Entgelt weitergezahlt, können die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber diese Praxis weiterführt.
BAG, Urt. v. 08.12.2010 – 10 AZR 671/09 (Unwirksame Verknüpfung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt)
Wird über mehrere Jahre eine Weihnachtsgratifikation ohne separaten Vorbehalt gezahlt, so begründet dies ein, aus Empfängersicht schutzwürdiges Vertrauen auch in Zukunft eine Weihnachtsgratifikation zu erhalten.
BAG, Urt. v. 5.8.2009 - 10 AZR 483/08 (Keine Ablösung durch Betriebsvereinbarung)
Bei einem Anspruch aus betrieblicher übung handelt es sich um einen vertraglichen Vergütungsanspruch.
BAG, Urt. v. 1.4.2009 - 10 AZR 393/08
Eine betriebliche übung entsteht durch dreimalige vorbehaltslose Zahlung.
BAG, Urt. v. 18.3.2009 - 10 AZR 281/08 (Gegenläufige betriebliche übung)
Bislang war eine gegenläufige betriebliche übung mit dem Ziel möglich, den Anspruch aus der betrieblichen übung zu beseitigen.
BAG 28.05.2008 - 10 AZR 274/07 - (Jubiläumszuwendung - Betriebliche übung)
Wie lange eine betriebliche übung bestehen muss, damit ein Arbeitnehmer berechtigt erwarten kann, dass sie fortgesetzt werde, hängt davon ab, wie häufig die Leistungen erbracht worden sind.
BAG, Urt. v. 28.6.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006,1174
Die Beurteilung, ob aus den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen eine betriebliche übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen entstanden ist oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen überprüfung.