BSG, Urt. v. 20.07.2017 – B 12 KR 12/15 (Betriebliche Altersversorgung – Überbrückungsleistungen bis Renteneintritt beitragsfrei)

Leistungen aus einer Direktzusage, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer nach dessen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis anfänglich mit Überbrückungsfunktion unbefristet auch über den Renteneintritt hinaus zahlt, sind ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts, spätestens ab Erreichen der Regelaltersgrenze als in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtige Versorgungsbezüge anzusehen.

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BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 114/12 (Vorgezogene Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr für Fremdgeschäftsführer)

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH kann nach § 17 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 30a BetrAVG bereits ab dem 60. Lebensjahr eine vorgezogene Betriebsrente verlangen, wenn er die dort genannten Voraussetzungen erfüllt. Dazu ist nicht erforderlich, dass ab dem 60. Lebensjahr ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

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BAG, Urteil vom 18.03.2014 - 3 AZR 69/12 (Unwirksame Höchstaltersgrenze in einer Versorgungsordnung)

Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, nach der Arbeitnehmer bei Erfüllung der zehnjährigen anrechnungsfähigen Wartezeit das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen, ist unwirksam.

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BAG, Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 796 /11 (Mindestaltersgrenze für den Anspruch auf Invalidenrente)

In einer Pensionsordnung kann wirksam vorgesehen werden, dass eine Invalidenrente bei Berufsunfähigkeit nur dann gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls das 50. Lebensjahr vollendet hat.

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BAG, Urteil vom 12.11.2013 - 3 AZR 356/12 (Zulässigkeit einer Höchstaltersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung)

Die Festsetzung von Altersgrenzen in betrieblichen Versorgungssystemen ist nach § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG grundsätzlich zulässig.

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BAG, Urteil vom 12.11.2013 - 3 AZR 274/12 (Betriebliche Altersversorgung - (Teil-)Widerruf einer Versorgungszusage

Der teilweise "Widerruf" einer Versorgungszusage wegen einer groben Pflichtverletzung des Arbeitnehmers ist nur möglich, wenn die Berufung auf das Versorgungsversprechen rechtsmissbräuchlich ist. An einen Teilwiderruf sind keine geringeren Anforderungen zu stellen, als an den vollständigen "Widerruf".

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BAG, Urteil vom 15.10.2013 - 3 AZR 294/11 ("Spätehenklausel" zur Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung)

Wird der Anspruch auf Witwenrente davon abhängig gemacht, dass die Ehe vor Eintritt des Versorgungsfalls geschlossen wurde, so verstößt diese Regelung nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.

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BAG, Urteil vom 12.02.2013 - 3 AZR 100/11 (Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Wartezeitregelung)

Die Bestimmung in einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach ein Anspruch auf Leistungen in der betrieblichen Altersversorgung nur besteht, wenn der Arbeitnehmer eine mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit bis zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zurücklegen kann, ist wirksam.

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BAG, Urteil vom 13.11.2012 - 3 AZR 444/10 (Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs)

Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen grober Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers kommt nur in Betracht, wenn die Berufung auf das Versorgungsversprechen rechtsmissbräuchlich ist.

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BGH, Beschluss v. 19.3.2009 - III ZR 106/08 (Betriebsrentensprüche bei Betriebsübergang)

Der frühere Betriebsinhaber haftet nach § 613 a Absatz 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche, wenn Versorgungsanwartschaften bestehen.

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BAG, Urt. v. 10.2.2009 - 3 AZR 727/07 (Betriebsrentenanpassung im Konzern)

Solange der Arbeitgeber leistungsfähig ist, muss er die gesetzlich vorgesehene Anpassung vornehmen. Er dürfe eine dem Kaufkraftverlust oder der Reallohnentwicklung entsprechende Anpassung nur dann ablehnen, wenn er mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen kann, dass dem Unternehmen die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fehlt.

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SAG 10.02.2009 - 3 AZR 727/07 - (Betriebsrentenanpassung im Konzern)

Bei der Anpassung der Betriebsrenten kommt es auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers an, der die betriebliche Altersversorgung schuldet. Auch wenn es sich beim versorgungspflichtigen Arbeitgeber um eine konzernabhängige Tochtergesellschaft handelt, sind grundsätzlich seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebend.

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BAG 14.01.2009 - 3 AZR 529/07 - (Unverfallbarkeitsfrist bei Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2001)

Ist die Versorgungszusage vor dem 1. Januar 2001 erteilt worden, so hat der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer nach § 30f Abs 1 Satz 1 Halbs. :. BetrAVG. ir. der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung mit Ablauf des 31 j Dezember 2005 eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt, falls er bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat.

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BAG, Urt. v. 17.9.2008 - 3 AZR 865/06 (Begriff der festen Altersgrenze)

Die Betriebsparteien können feste Altersgrenzen vereinbaren, die ein geringeres Lebensalter als die Regelaltersgrenze vorsehen.

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BAG, Urt. v. 12.12.2006 - 3 AZR 806/05, Pressemitteilung Nr. 80/06

Auch Betriebsrenten sind beitragspflichtige Einnahmen zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Die jeweilige Zahlstelle hat die Beiträge einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen (§ 256 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

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