BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 5 AZR 263/17 (Annahmeverzug – Angebot der geschuldeten Leistung)
Verlangt der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitsleistung und bietet der Arbeitnehmer diese an, widerspräche es Treu und Glauben, ihm vorzuhalten, er habe nicht das objektiv Geschuldete angeboten.
BAG, Urt. v. 23.03.2017 – 6 AZR 705/15 (Abgekürzte Kündigungsfrist in Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung)
Legt ein vorformulierter Arbeitsvertrag in einer Klausel eine Probezeit und in einer anderen Klausel eine Kündigungsfrist fest, ohne dass unmissverständlich deutlich wird, dass diese Frist erst nach der Probezeit gelten soll, darf ein durchschnittlicher Arbeitnehmer regelmäßig davon ausgehen, dass der Arbeitgeber bereits während der Probezeit nicht mit der kurzen Kündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB, sondern nur mit der (längeren) vertraglichen Kündigungsfrist kündigen kann.
BAG, Urt. v. 26.01.2017 – 6 AZR 671/15 (Anforderungen an die Transparenz von Entgeltabreden – AGB-Kontrolle)
Bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gestellte allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen die Vergütung so genau umschreiben, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, „was auf ihn zukommt“.
BAG, Urt. v. 28.09.2016 – 5 AZR 224/16 (Hausverbot des Arbeitnehmers beim Kunden – Annahmeverzug)
Kann ein Arbeitnehmer wegen eines Hausverbots bei einem Kunden die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen, so gerät der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug. Es liegt vielmehr ein Unvermögen des Arbeitnehmers i.S.v. § 297 BGB vor mit der Folge, dass ggf. der Vergütungsanspruch gem. § 326 Abs. 1 BGB entfällt.
BAG, Urt. v. 27.1.2016 – 5 AZR 9/15 (Sächs. LAG – 3 Sa 232/14) (Ansprüche wegen Annahmeverzug in rückwirkend begründeten Arbeitsverhältnissen)
Ein Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug setze ein erfüllbares, somit tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus.
BAG, Urt. v. 8.10.2008 - 5 AZR 155/08 (Annahmeverzug bei flexibler Arbeitszeitgestaltung)
1. Sachverhalt: Eine Arbeitnehmerin war in Wechselschicht eingesetzt und forderte im Wege des Annahmeverzugs die Vergütung von 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt.
BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - (Annahmeverzugslohn - krankheitsbedingt eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers)
Ein Arbeitnehmer ist nicht stets schon dann leistungsunfähig iSv. § 297 BGB, wenn er aus Gründen in seiner Person nicht mehr alle Arbeiten verrichten kann, die zu den vertraglich vereinbarten Tätigkeiten gehören.
BAG 27.08.2008 - 5 AZR 820/07 - (Voraussetzungen für die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Vergütung)
Der Arbeitgeber kann eine übertarifliche Zulage mangels anderweitiger Abrede bei Tariflohnerhöhungen - auch rückwirkend - verrechnen. Der damit verbundene Vorbehalt einer nachträglichen Tilgungsbestimmung verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
SAG 09.07.2008 - 5 AZR 810/07 - (Unmöglichkeit der Arbeitsleistung-Betriebsrisikolehre)
Der Arbeitgeber trägt auch dann das Risiko des Arbeitsausfalls gern. § 615 Satz 3 BGB, wenn er selbst den Betrieb aus Gründen, die in seinem betrieblichen oder wirtschaftlichen Verantwortungsbereich liegen, einschränkt oder stilllegt.
BAG 20.04.2008 - 5 AZR 502/07 - (Anforderungen an verzugsauslösendes Angebot der Arbeitsleistung durch den AN bei Streit über den Inhalt der Arbeitspflicht)
Die Lehrkraft an einer Ganztagsschule ist verpflichtet, in angemessenem Umfang Lernstundenaufsicht zu übernehmen.
BAG 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 - (Höhe des Annahmeverzugslohnes bei rechtmäßig angeordneter Kurzarbeit)
Der Arbeitnehmer kann Vergütungsansprüche, die wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die Bundesagentur geltend machen.
BAG, Urt. v. 8.11.2006 - 5 AZR 51/06, EzA-SD 2007, Nr. 2, 7
Ein Arbeitnehmer ist nicht stets schon dann leistungsunfähig iSv. § 297 BGB, wenn er aus Gründen in seiner Person nicht mehr alle Arbeiten verrichten kann, die zu den vertraglich vereinbarten Tätigkeiten gehören.
BAG, Urt. v. 11.10.2006 - 5 AZR 754/05, EzA-SD 2007, Nr. 2, 7-8
Besteht nach einer gerichtlichen Entscheidung das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der Arbeitnehmer nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen.
BAG, Urt. v. 11.1.2006 - 5 AZR 125/05, NZA 2006, 313
Bezieht der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers Arbeitslosengeld und unterlässt er zugleich böswillig einen ihm zumutbaren Erwerb, hat eine proportionale Zuordnung der Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 2 und 3 KSchG zu erfolgen.
BAG, Urt. v. 11.1.2006 - 5 AZR 98/05, NZA 2006,314
Geht es um eine Arbeitsmöglichkeit bei dem bisherigen Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer regelmäßig abwarten, ob ihm eine zumutbare Arbeit angeboten wird. Er muss weder eine Klage auf Weiterbeschäftigung erheben, noch Vollstreckungsversuche nach einem erfolgreichen Weiterbeschäftigungsantrag unternehmen.