Richtig entlohnt & richtig eingruppiert?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zu Klärung verhelfen.
Häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern: Die Frage der richtigen Entlohnung. Dies kann schon mit der Höhe des Lohns / Gehalts beginnen. Grundsätzlich ist die Entlohnung frei verhandelbar. Es sind dabei aber einige Regeln zu beachten.
Ein Rahmen wird dadurch gesetzt, dass ggf. Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. In diesem Fall müssen auch mindestens die tariflichen Entgelte gezahlt werden. Zu einer Tarifbindung kommt es immer dann, wenn entweder beide Seiten tarifgebunden sind (Arbeitgebermitglied des Arbeitgeberverbandes, Arbeitnehmermitglied einer Gewerkschaft), die Tarifbindung durch arbeitsvertragliche Vereinbarung hergestellt wird oder aber ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt worden ist. Ob dies bei einem Arbeitsverhältnis vorliegt, kann durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht schnell überprüft werden. Sollte ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden und der Arbeitgeber hat eine geringere Entlohnung vereinbart, so muss er trotzdem die tarifliche Entlohnung zahlen.
Eine weitere Grenze ist der Lohnwucher. Lohnwucher liegt vor, wenn die Entlohnung sittenwidrig niedrig unter der üblichen Entlohnung liegt. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu in einer neuen Entscheidung festgestellt, dass dies auf jeden Fall dann der Fall ist, wenn die Entlohnung mehr als 1/3 unter der einschlägigen tariflichen Entlohnung liegt. Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens 50 % aller Arbeitnehmer in der Region tariflich vergütet werden. Für den Fall, dass Lohnwucher vorliegt, hat der Arbeitnehmer dann einen Schadensersatzanspruch in Höhe des Differenzbetrages zwischen der erhaltenen Vergütung und der tariflichen Vergütung. Dies kann, wenn der Lohnwucher mehrere Jahre vorliegt, zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen.
Weiter häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist auch die Frage der richtigen Eingruppierung in eine Entgeltgruppe. Hier neigen Arbeitgeber häufig dazu, die Arbeitnehmer eher zu niedrig einzustufen, während Arbeitnehmer eher zu hohen Forderungen neigen. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich für beide Seiten im Vorfeld einer Eingruppierung, sich arbeitsrechtlich beraten zu lassen. Nur dann kann sicher festgestellt werden, ob die Eingruppierung richtig vorgenommen wurde oder nicht.
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