Gilt für Sie als Arbeitgeber & als Arbeitnehmer:
Lassen Sie Ihre Arbeitsverträge / Ihren Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt prüfen!
Viele Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern resultieren daraus, dass vor Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht vernünftig über einen Arbeitsvertrag verhandelt wurde.
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber benutzen häufig Standardverträge, die weder den rechtlichen Anforderungen noch vielen tatsächlichen Fragen gerecht werden. Dies kann insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin belastet ist, dazu führen, dass vermeintlich „sichere“ Positionen des Arbeitgebers (z. B. Regelungen zum Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) unwirksam sind und dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch einräumen, der vom Arbeitgeber nicht gewollt war.
Es ist daher notwendig, Arbeitsverträge alle zwei bis drei Jahre durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Unwirksame Klauseln müssen dann durch wirksame ersetzt werden. Die Wirksamkeit von Vertragsklauseln hängt von der sich wandelnden Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ab. Insoweit kann eine wirksame Klausel einige Jahre später unwirksam sein. Die Anpassung von Vertragsklauseln ist daher eine permanente Aufgabe.
Für Arbeitnehmer
Auch als Arbeitnehmer sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag vor Abschluss genau prüfen lassen! Sie können ansonsten Gefahr laufen, dass dort Regelungen enthalten sind, die von ihnen nicht gewollt wurden (z. B. Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus). Gleiches gilt für viele weitere Fragen. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossen werden sollen, sollten daher möglichst präzise im Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Je genauer der Arbeitsvertrag ausgeführt ist, desto weniger mögliche Streitpunkte ergeben sich.
Dies gilt insbesondere für variable Gehaltszahlungen. – Häufig hat der Arbeitnehmer aus den mündlichen Vorgesprächen den Eindruck, dass ihm diese Zahlungen fest zugesagt werden. Im Arbeitsvertrag sind dann allerdings Formulierungen aufgenommen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, diese Zahlungen variabel zu gestalten bzw. ganz auszusetzen. Daher sollte Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitsvertrag vor Abschluss grundsätzlich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Beratung & Prüfung Ihrer Arbeitsverträge / Ihres Arbeitsvertrags –
Das machen wir für Sie!
Tel.: 0541 28373 oder 28374
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